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    Kirchengeschichtlicher Hintergrund

    Die Gründung der Ev.-Luth. St. Petri-Gemeinde in Hannover im Jahr 1877/78 als eine vom Staat und der ev.-luth. Landeskirche unabhängige Gemeinde erklärt sich aus der Kirchengeschichte.

    In den evangelischen Kirchen kam es im 19. Jahrhundert in den USA, in Großbritannien, in Skandinavien und auch in Deutschland zu Erweckungsbewegungen. Sie waren eine Reaktion auf den Zeitgeist des Rationalismus, der leider auch auf die Kirchen und deren Verkündigung Einfluss genommen hatte. Die Erweckungsbewegungen forderten zu persönlicher Frömmigkeit und zum Ernstnehmen der Bibel auf und lehnten die rationale Kritik an den biblischen Aussagen ab.

    In Deutschland entstanden innerhalb der evangelischen Landeskirchen verschiedene regionale Erweckungsbewegungen. Einige von ihnen waren neu auf die kirchlich nur noch formal geltenden Bekenntnisschriften der Evangelisch-lutherischen Kirche (Konkordienbuch von 1580) aufmerksam geworden. Hier fanden sie Orientierung und Maßstab für ihr Bibelverständnis und ihre Verkündigung. Aus der Bibel und den Bekenntnisschriften schöpften sie auch eine neue Wertschätzung der Taufe und des Abendmahls.

    In der Lüneburger Heide, in Hermannsburg, hatte Pastor Ludwig Harms ab 1846 mit seinen Predigten und Hausbibelstunden unter den Bauern eine solche Erweckung des Glaubens ausgelöst. In diesem Zuge bildete er auch Bauernsöhne als Missionare zur Aussendung nach Südafrika aus. Die Hermannsburger Gemeinde mit ihrer Erweckung und ihrer Afrika-Mission strahlte auf andere Gemeiden in Dörfern und Städten in einem Umkreis von bis zu 120 km aus und war insgesamt deutschlandweit bekannt geworden.

    Von der Leitung (Konsistorium) der Hannoverschen Evangelisch-lutherischen Landeskirche wurden die Hermannsburger jedoch beargwöhnt und umgekehrt nahmen die Hermannsburger an verschiedenen theologischen Entscheidungen des Konsitoriums Anstoß:

    1. 1862 hatte das Konsitorium für den kirchlichen Unterricht einen rationalistisch geprägten Katechismus in Kraft gesetzt. Aufgrund von Protesten hat ihn dann der hannoversche König zurückgezogen.
    2. Nach der Annektion des Königsreiches Hannover durch Preußen 1866 wurde der evangelisch-reformierte preußische König formal auch Oberhaupt („Oberbischof“) der evangelisch-lutherischen Landeskirche von Hannover. Das stand im krassen Widerspruch zum ev.-luth. Bekenntnis.
    3. In den Garnisonskirchen wurden auch reformierte und unierte Pastoren eingesetzt und reformierte Soldaten zum evangelisch-lutherischen Abendmahl zugelassen, obwohl sie im Abendmahl nur eine äußere Symbolik sahen. Das verstieß eklatant gegen das ev.-luth. Bekenntnis.

    Als die hannoversche Landeskirche dann 1876, aufgrund der staatlich neu eingeführten standesamtlichen Eheschließung auch für die kirchliche Trauung eine neue Ordnung (Agende) einführte, wollten die Hermannsburger ihre alte Trau-Agende beibehalten. Das wurde ihnen jedoch untersagt und die Pastoren, die darauf beharrten, wurden aus ihrem Amt entlassen. Dazu gehörte auch der Nachfolger des inzwischen verstorbenen Ludwig Harms (1808 - 1865), nämlich sein Bruder Theodor Harms (1819 - 1885). Ein Teil der Hermannsburger Gemeinde und Erweckung nahmen das hin und blieben in der Landeskirche. Doch ein beachtlicher Teil folgte den abgesetzten Pastoren, traten aus der Landeskirche aus und bildeten ab 1877 neue unabhängige ev.-luth. Gemeinden, die sich dann zur “Hannoverschen Ev.-luth. Freikirche“ zusammenschlossen.

    Die St. Petri-Gemeinde Hannover ist im Rahmen der „Hannoverschen Ev.-luth. Freikirche“ 1877/78 vom Textil-Kaufmann Carl Rocholl zusammen mit Eisenbahnsekretär Ludwig Wilhelm Jahnke gegründet worden.

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